Liebe Kollegen,
daß man brennbare Baustoffe nicht über eine Brandwand führen darf, ist klar.
Wie sieht es nun bei Gebäuden der Gebäudeklasse 3 aus (ggf. gleichzeitig ein Sonderbau), bei denen die BW unter der Dachhaut enden darf? Reicht es Eurer Meinung nach aus, wenn die BW gegen eine geschlossene Stahlbetondecke (-dach) F90 stößt?
Im Brandschutzatlas wird im Kapitel Brandwände ausgeführt, daß zusätzlich auch die oberhalb der Stahlbetondecke über die BW führende Dämmung nichtbrennbar sein muß (auf einem Streifen von 1m beidseitig der BW). Mir leuchtet der Sinn dieser Maßnahme noch nicht ein. Weil der Brand sich über das Dach ausbreiten und irgendwo weiter entfernt ins Gebäude eindringen kann?
Freue mich auf Eure Meinungen,
Annika