Bei uns in Thüringen ist die Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr eingeführte techn. Baubestimmung.
Demnach sind Aufstellflächen mind. 3,50 m breit. Neben der eigentlichen Aufstellfläche muss bei rechtwinklig zur Außenwand angeordneten Aufstellflächen beidseitig ein Geländestreifen von 1,25 m vorhanden sein.
Das ist sehr eindeutig geregelt.
Die Qualität der Oberflächenbefestigung der Zu- und Durchfahrten sowie der Aufstellflächen ist ebenfalls geregelt, jedoch werden für die Ausbildung Geländestreifen daneben keine Aussagen getroffen, so dass ich bisher davon ausgegangen bin, dass hier keine besonderen Anforderungen bestehen.
Wie gestalten Sie die Geländestreifen? Ist eine Oberflächenbefestigung wie bei den Aufstellflächen erforderlich?
Hintergrund meine Frage ist die Anordnung einer Aufstellfläche an einem Bestandsgebäude. Dort ist der hindernisfreie Geländestreifen eine gestaltete Grünfläche.