Hallo,
erst die Fakten:
-Altbau, zweigeschossig, mit neu ausgebautem Dachgeschoss (Schlafraum), über innere Treppe mit 1. OG verbunden, FB-Höhe - 7,05m über der mittlere Geländehöhe,
kein 2. Rettungsweg für das Maisonette-Geschoss vorgesehen.
-Neubau (Anbau) nur im EG, hier befindet sich die Treppe von EG zum OG für den Altbau, es gibt eine funktionale Verbindung zwischen Alt- und Neubau
Der Bauherr hat gedacht, dass eine Baugenehmigung für den Anbau nicht erfoderlich ist und hat kräftig gebaut, auch im Altbau - Wände abgerissen, Stahlträget ubd Stahlstützen eingebaut.
Jetzt läuft die ganze Procedure, es liegt Antrag auf Baugenehmigung aber nur für den Anbau vor.(Über die Änderungen im Altbau wird kein Wort gesagt)
Meine Frage:
Darf man mit geringfügiges Auffüllen am Gelände eine Höhe unter 7m und entsprechend Gebäudeklasse 1 erreichen?
Wie weit soll sich das Brandschutzkonzept erstrecken - nur auf den Neubau, oder auf das ganze Haus?
Grüße
Stollberg