Hallo Jens, Hallo alle.
Meiner Meinung nach ist es kein Sonderbau, auch nicht Nr.18 (Nr.18 muss schon etwas besonderes sein, ein Geschoss 1500m? ist eben kein Sonderbau sondern erst Geschoss 1700 m?).
Und die IndBauR KANN man anwenden, muss aber nicht.
Nach BauO ist es ein Gebäude auf einem Grundstück, das sind noch nicht einmal zwei Nutzungseinheiten, wenn produktionszugehörige Verwaltung/Arbeitsvorbereitung/Umkleiden usw.
Dann ist es eine Gkl.3, mit F30-Stützen und tragenden Wänden (wenn es Rahmen sind, dann natürlich F30-Rahmen, ansonsten Betonstützen und F0-Binder, ohne Abweichung, da Dach), F30-Decke, und meinetwegen eine F30-Trennwand, die bis unter die Dachhaut geht.
Man kann auch die halle nach IndBauR bewerten und den 2-Geschosser nach BauO, muss dann eine Trennung mit Feuerwiderstand dazwischen haben, aber diese Schnittstelle ist ja nicht zwingend nach IndBauR zu machen; es ist dann wieder eine Trennwand F30, bis unter die Dachhaut. Ich bemesse ja keinen BBA mit BBA-Trennwand.
soweit meine Betrachtung, aber hier gibt es Deutungsspielraum.
Natürlich wäre mir - als Planer oder Prüfer - auch am liebsten, der Bauherr sagt: Brandwand, über Dach, Punkt, auch Versicherer glücklich (VdS).
M. Koeppen