Autor: Boos Sehr geehrter Herr Assmann,
die Bauministerkonferenz hat am 10./11. März 2005 entschieden, dass raumseitig angebrachte Hitze- und Blendschutzrollos, deren Behänge aus metallisierten Kunststofffolien bestehen (gilt selbstredend auch für Textilien) zumindest B2 nach DIN 4102-1 ausweisen müssen, da es sich um Bauprodukte handelt. Für Sonderbauten wie Schulen, Kliniken etc. kann B1 oder A gefordert sein.
Frankreich prüft bereits seit 2003 nach der EN 13501-1. Die vorgenannten Erzeugnisse haben dort den Nachweis B s1 d0 erhalten (gilt für 5 Jahre) und erfüllen somit u. M. nach die Voraussetzungen für die Zulassung, diese müsste im Rahmen der EU-Harmonisierung auch für Deutschland gelten.
So dürfte die Stellungnahme einer deutschen Fachstelle, dass die französischen Dokumente, keine baurechtliche Relevanz für Deutschland haben, nicht zutreffen.
MfG