Hallo S+P,
das Problem ist mir bislang insbesondere bei älteren Schulen bekannt, bei denen noch Fenster als 2.RW dienen. Hier fordert der GUV das Abschließen der Fenster an, dann kommt die Feuerwehr und ordnet die stetige Öffenbarkeit an.
Rettungswege haben in diesem Fall Vorrang.
Das unbefugte Öffnen von Türen als baulicher Rettungsweg mag auch bei Ihnen aus den Anforderungen des GUV stammen; diese Anforderung ist aber nachrangig zur stetigen Öffenbarkeit der Türen (verflixt, hört sich etwas gestelzt an- kanns gerade nicht besser ausdrücken) .
Die von Herrn Schächer 2 genannten Lösungen haben wir bei uns beide schon akzeptiert. Hinsichtlich der elektrischen Sicherung habe ich bislang aber keine negativen Rückmeldungen, obwohl diese Systeme in unseren Schulen weit verbreitet sind...Vielleicht sind unsere westfälischen Kinder ja gesitteter als die hessischen??? :-)
Herr Schächer, haben Sie konkrete Erfahrungen zu Problemen?
Gruß
Matthias Bußmann