Hallo Kollegen,
ich habe ein Problem, bei dem ich die Meinung brauche, ob ich das ganze zu schwarz sehe.
Derzeit werden für eine Halle zwei Varianten geplant:
1. Halle ca. 8.000m? unterteilt durch eine Brandwand, flächendeckende BMA, Hallenhöhe 9m, in 8m Höhe Einbau einer geschlossenen nichtbrennbaren Abhangdecke. Innerhalb der Abhangdecke werden alle Kabel, Rohre, Lüftung am Dach abgehangen. Es sind also massive Brandlasten vorhanden. Dier eigentliche Halle wird über RWA´s im Dach mit Schächten durch den Abhangdeckenbereich entraucht.
2. Halle ca. 8.000m? vollgesprinklert ohne Brandwand, restliche Parameter wie bei 1.
Die Fassade der Halle ist im Zwischendeckenbereich geschlossen. Wie sollen im Zwischendeckenbereich wirksame Löschmaßnahmen möglich sein? Die "normale" Revision erfolgt über Hubsteiger und Revi-Klappen. Der Hubsteiger ist nicht an die Halle gebunden und kann irgendwo im Werk stehen. Entrauchung der Zwischendecke ist nicht geplant.
Ich bin der Meinung, dass ich somit den Grundsatz der "möglichen wirksamen Löschmaßnahmen" verletze. Unser Vorschlag war folgender:
- Wirksame Querlüftung zur Rauchabfuhr im Zwischendeckenbereich über ständig offene oder im Brandfall öffnende Fassadenelemente,
- Jedes 2. Binderfeld eine Fassadenöffnung für die Feuerwehr, um zumindest mit einem Strahlrohr in den Bereich halten zu können (Die Öffnungen zur Rauchabfuhr und für die Feuerwehr sind natürlich kombinierbar).
Vom Bauherrn wird das alles als übertrieben angesehen. Die Feuerwehr könne ja einfach Leitern in der Halle aufstellen. Er sieht das auch weiterhin so, obwohl wir ihm erklärt haben, dass die Feuerwehr über keine Leitern verfügt, die man mitten in der Halle mal eben frei aufstellen kann, um an eine 8m hohe Abhangdecke zu gelangen?
Sehe ich das ganze zu scharf oder seht Ihr ähnliche Probleme bei dieser Ausführung ohne Öffnungen?