Sinnvoll unbestritten: JA
Baurechtlich erforderlich: NEIN
Dann würde ich eher eine Wand kennzeichnen. Z.B. oben rechts in der Ecke "Wand F90". Dann wüsste auch jeder, dass er in der Wand schotten müsste.
Aber irgendwann würde die Kennzeichnungspflicht dann aber auch ad absurdum geführt.