nach Bauordnung ist das unzulässig. Das solltest Du Deinen Professor fragen, warum er so etwas fragt, was in der Praxis höchst umstritten ist und sehr oft n i c h t klappt. Man kann über Ingenieurmethoden die Rauchausbreitung im Atrium berechnen, die Fehlerquote ist aber recht hoch und da ein Brand eine sehr große Streubreite von "fast kein Feuer aber viel lauwarmer Rauch" bis zu "heiß und fast raucharm" hat, wird es auch nie so allgemeingültig zu beantworten sein.
Wenn der Rauchversuch, den gewitzte Feuerwehren fordern, daneben geht, gibt es kein Honorar für die Beteiligten ... Hohes persönliches Risiko und Schadenersatz für mehrkosten.
Ihr könntet natürlich streng nach HBO Glaswände einbauen, wo der Luftraum an die Flure grenzt. So sieht das die HBO (und die MBO) vor.
Ist praktisch zu teuer (min F 30 Verglasung, vielleicht kann man über einigermaßen hohen Brüstungen auf G 30 setzen) aber es bietet einen zulässigen Ausweg aus der unsinnigen Prüfungsaufgabe.
Ich wäre sehr froh, wenn die Hochschulen den Leuten den ganz gewöhnlichen Brandschutz nach Baurecht beibringen würden und nicht mit Ausnahmen rumspinnen, die sie selbst nicht verstehen.
mfg Franz Schächer, Prüfsv BS Hessen