Hallo Robert,
Ihre Frage ist so allgemein kaum zu beantworten, da könte man alles mögliche aufzählen.
Aber: das erste Problem liegt m.E. im Formulieren der Aufgabenstellung / des Leistungsbildes für den Fachbauleiter, weil dieses nur ansatzweise und unverbindlich vorgegeben ist (z.B. AHO), und gesondert vertraglich definiert werden muss.
Da reicht die Spanne von stichprobenartiger Kontrolle bestimmter einzelner Bauteile (z.B. Schotts) über Detailplanungen (ausgewählte Regeldetails) bis hin zu vollständiger Kontrolle aller Brandschutzbauteile und deren Katalogisierung (Bsp.: Liste der Brandschutztüren, oder Katalog aller Schottungen). Da gilt es dann auch gegenüber dem bauleitenden Architekten bzw. Bauleitung sowie den Fachplanern immer wieder die Leistungen abzugrenzen. Das ist natürlich auch vom Umfang des Vorhabens/der Baustelle abhängig.
Wo die Fallen liegen, weiß man erst hinterher (es sind ja immer andere), aber eine gute Voraussetzung, Fallen zu umgehen ist m.E. eine gute, offene Kommunikation zwischen den an der Bauleitung Beteiligten. Wenn man da gut miteinander "kann" und sich offen austauscht, ist das hilfreicher als 10-seitige Protokolle.......
M. Koeppen