Hallo,
mir liegt gerade ein Brandschutzgutachten vor, dass ich zu bewerten habe. Zitat: " In den einzelnen Geschossen grenzen die notwendigen Treppenräume an jeweils notwendige Flure an.
In den Öffnungen sind fuerhemmende und selbstschließende
Feuerschutzabschlüsse in Anlehnung an DIN 4102-5 eingebaut".
Es handelt sich um ein Hochhaus aus dem Jahr 1974. Baugenehmigung liegt nicht vor.
Ich kenne keine Feuerschutzabschlüsse in Anlehnung an die DIN 4102-5. Nach dieser Aussage kann der Gebäudeeigentümer davon ausgehen, dass die Türen im Bestand verbleiben dürfen.
Nach meiner Auffassung ist von dem SV die Aussage zu präzisieten. Ich trage sie nicht mit, zumal diese Aussage in dem Brandschutztgutachten nicht mit der zust. unteren Bauaufsicht abgestimmt wurde.
Nach meiner Auffassung hat es bereits Normtüren gegeben, die gekennzeichenten hätten werden müssen. Zum anderen, wenn die og. Abschlüsse verbeleiben dürfen, so ist dies als eine Abweichung zu bewerten und gegenüber der der Bauaufsicht zu benatragen/begründen.
Gruß aus dem Norden
B-Miro