Hallo Forumsteilnehmer,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Neubau in Schleswig Holstein:
Eine eingeschossige Tiefgarage mit einer Nutzfläche über 1000qm (also Großgarage) ist mit insgesamt 4 Wohngebäuden der Gebäudeklasse 4 über Sicherheitsschleusen (diese befinden sich im KG des jew. Wohgebäudes) verbunden.
Baulich (statisch) kann die Tiefgarage sowie die 4 Wohngebäude "alleine stehen", d.h. die Gebäude haben jew. eigene Außenwände.
Meine Frage: Die TG ist ein Sonderbau, dies ist unstrittig. Die Gebäude werden in einem Bauantrag zusammen beantragt.
Sind nun die Wohngebäude ebenfalls als Sonderbauten einzuordnen, und wenn ja: Wie ist dies zu begründen und welche "Mehrforderungen" können hier entstehen ?
Über alle Antworten freue ich mich und sage bereits an dieser Stelle: Danke !
Gruss
S. Liebke