- Frage an die versammelte Mannschaft:
Wo ist den geregelt, daß ein fliegender Bau keine Brandschutzabstände einhalten muss? Der Bau ist ja bereits durch fehlenden Brandschutz im Gebäude (z. B. reduzierte Anforderungen an Wände und Decken vlg. FlBauR) "gefährlicher" als der normale Hochbau. und die meisten Zelte stehen auch ein paar monate pro Jahr, nur halt nicht immer am gleichen Standort.
- In Bayern ist die FlBauR bereits seit über 10 Jahren nicht mehr eingeführte techn. Baubstimmung sondern eine vom Ministerium erlassene Verwamltungsvorschrift.
-zur Aufstelldauer:
Im Einführungserlass der FlBauR in Bayern sind weitere Details geregelt: so ist ab einer Aufstelldauer von 3 Monaten zu prüfen, ob nicht anstatt einer Behandlung als fliegender Bau ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist.
- die Ausführungsgenehmigung ist nach gängiger Auslegung eine "halbe" Baugenehmigung bei der eben der Standortbezug fehlt. Je nach Art des Baus ist sie 1 bis 5 Jahre gültig. Danach wird der Bau auf Antrag u. a. auf Verschleiß und geänderte Vorschriften geprüft und die Ausführungsgenehmigung verlängert.
Die Prüfung des Aufstellorts, der Verankerung und des ordnungsgemäßen Aufbaus übernimmt jeweils die örtliche Bauaufsicht im Rahmen der Gebrauchsabnahme. Dadurch wird wieder eine "ganze" Baugenehmigung draus. Soweit nicht ausdrücklich auf eine Abnahme verzichtet wird, darf der fliegende Bau nicht ohne Gebrauchsabnahme in Betrieb gehen.
- Eine B1-Plane ist wegen der geringeren Brandlast unproblematischer als z. B. ein Reetdach, aber auf jeden Fall keine harte Bedachung. Selbst die A2-Zeltplanen stellen keine Harte Bedachung dar, da sie zwar nicht selber brennen, aber auch keinen Widerstand gegen das Feuer bieten.
Es gibt jedoch auch Zeltkonstruktionen die statt der Plane einfache Alu-elemente haben.
Bei uns (Stadt München) werden in anlehnugn an die erforderlichen Abstände wegen weicher Bedachung und abhängig von Art und Größe des Zelts und des harten Nachbargebäudes Abstände zw. 0 und 12 bzw. zwischen Zelten 8 und 24 m gefordert um Brandüberschlag zu verhindern und so, vor allem auf größeren Festplätzen, das Schadensereigniss in einem "beherrschbaren" Rahmen zu halten.