Bei so einer allgemeinen Anfrage kann Ihnen hier mit Sicherheit keiner eine Antwort geben. Mein Vorschlag, kontaktieren Sie einen Brandschutzsachverständigen in Ihrer Nähe oder einen Rechtsanwalt für Baurecht.
Wenn schwere Mängel vorliegen, kann solch eine Bescheinigung sicher nicht rechtens sein. Hier sollte eine juristische Prüfung erfolgen.