Hallo Sascha,
wenn Sie auf die Brandwand verzichten wollen, müssen Sie die Abweichung beantragen.
Ob dafür ausreichende Kompensationen oder Begründungen vorliegen, lässt sich m.E. Ihren Ausführungen nicht entnehmen. Dafür ist immer die Betrachtung im Gesamtzusammenhang erforderlich.
Daher wird Ihnen aufgrund Ihrer Angaben niemand eine abschließende Antwort präsentieren können, auch wenn gefühlt einiges für die Machbarkeit spricht.
Gruß
Matthias Bußmann