Hallo liebe Forumsteilnehmer,
wieder mal eine Frage zum abwehrenden Brandschutz:
Geplant ist die Errichtung einer 3-fach-Sporthalle, ca. 44 x 50 m, Halle erdgeschossig, Nebenräume Erd- und Obergeschoß mit Zuschauertribüne.
Die Halle wird als VStätt geplant wg. der Zuschauertribüne (400 Plätze) und gelegentlichen Nutzungen (Infoabende, Schulball etc.) >200 Personen. Ausstattung mit Sicherheitsbeleuchtung, BMA mit Handfeuermeldern und automatischen Meldern, Entrauchung gem. VStättV, usw.
Für die Halle soll eine etwas ungewöhnliche Dachkonstruktion gewählt werden: Die tragende Konstruktion bilden Kastenträger aus Leimholzbindern, also rechts und links ein Leimholzbinder, oben und unten eine aussteifende Platte aus Sperrholz. Nach Unten bilden die Kastenträger die sichtbare Hallendecke. Oben kommen die Dämmung und Dichtung. Die gesamte Konstruktion ist feuerhemmend als tragendes Bauteil. Die Kastenträger sind ca. 34 m lang, innen ca. 2 m breit und 1,80 m hoch. Es gibt je Träger einen Einstieg vom Dach aus. In den Trägern verlaufen teilweise Lüftungskanäle und die Elektrik für die Beleuchtung etc.. Die Kastenträger sind zu Wartungszwecken begehbar. Zwischen den Kastenträgern gibt es Durchstiegsmöglichkeiten.
Der gesamte Hohlraum wird mit automatischen Meldern überwacht.
Wie ist denn so eine Konstruktion aus Sicht der Feuerwehr zu bewerten? Kann man da rein wenn ein Melder auslöst? Eigentlich habe ich doch auch nichts anderes als einen nicht ausgebauten Dachraum?
Vielen Dank für Tips und Hinweise.
Gruß, Caddy