Hallo Zusammen,
ich weiss nicht wie das bei euch ist aber in meinem Bereich befindet sich an der BMZ ein sogenannter Hauptmelder. Der Meldeweg geht BMZ- ÜE - Hauptmelder - FW. Das heisst, dass bei einem Abschalten der ÜE an der BMZ durch drücken des daneben befindlichen Hauptmelders immer noch der Alarm zu Feuerwehrleitstelle ausgelöst werden kann. Das nur zur Alarmierung.
Ansonsten sehe ich auch das Problem der Erkundung.
Würde einer bei einer abgeschalteten ÜE an der BMZ sitzen und sofort den Hauptmelder drücken, welchen Sinn hätte das. Dann kann ich auch die ÜE eingeschaltet lassen (gleicher Effekt).
Aus meiner Sicht sollte mit der Feuerwehr und der Bauaufsicht über eine mögliche Erkundungszeit gesprochen werden. Evtl. kann hier auch noch differenziert werden (nach bestimmten Bereichen und Risiken und ob in diesen überhaupt derzeit gearbeitet wird).
Innerhalb der Erkundungszeit gibt es die Möglichkeit über Haustelefon eine Person in dem betroffenen Bereich zu erreichen. Stellt diese dort keine Rauchentwicklung fest kann abgewartet und weiter nachgeschaut werden. Ist die Person nicht in dem Bereich oder antwortet nicht auf den Anruf ist zu alarmieren (z. B. nach 1 Minute).
Letztendlich sind zu wenig Informationen vorhanden.
Wenn nur ein bestimmter Bereich betroffen ist müsste das ganz mit der BMA (Abschaltung einzelner Gruppen) auch besser zu regeln sein.
Abschaltung des betroffenen Bereiches. Dort Einsatz einer Brandwache durch den Betreiber.
Manchmal geht es eben nicht anders, denn auch solche Einrichtungen müssen von Zeit zu Zeit renoviert oder umgebaut werden und dann lieber ein von allen mitgetragenes und abgestimmtes Konzept als abgedeckte Melder, vollständig abgeschaltete ÜEs, zu lange Erkundungszeiten ......
Gruß
Wolfgang Cordier