Hallo Forumsteilnehmer,
folgender Sachverhalt zu meiner Frage:
- Wohngebäude (KG, EG, 1.OG bis 3.OG, DG)
- Gebäudeklasse 4 (2 Whg. je Geschoss)
- Ausdehnung 20 m x 16 m
-> keine Brandwand
Der notw. außenliegende TR verfügt über eine geplante Öffnung von ca. 2m Breite. In einer Eckausbildung befindet sich in den Geschossen EG bis 3.OG ein Hauswirtschaftsraum mit einer geplanten Öffnung von ca. 64cm Breite (Abstand vom notw. TR = 46cm).
Meine Frage:
Gibt es hier eine definitive Vorschrift, die besagt, daß hier der notw. TR gegen Feuerüberschlag mit einer Brandschutzverglasung zu sichern ist ?
Die Vorschriften für Brandwände sind natürlich bekannt.
Ich würde mich freuen, wenn mir hier geholfen wird.
Vielen Dank an dieser Stelle !
Besten Gruss
S. Liebke