Hallo an die Fachleute,
ich beschäftige mich zum ersten Mal mit dem Thema Brandschutzkonzept und bin dabei auf dieses hilfreiche Forum gestoßen in der Hoffnung, dass mir der ein oder andere Hinweise geben kann. Folgende Situation:
Das bestehende Betriebsgebäude eines Wasserwerkes soll saniert und z.T. umgebaut werden. Das Gebäude besteht aus Keller- und Erdgeschoss mit Garagenanbau (wird allerdings eher als Lager genutzt) und ist mit einem Flachdach versehen. Das Dach soll herunter und durch ein Satteldach ersetzt werden, auf das eine Fotovoltaikanlage kommt. Im KG bleibt der Grundriss gleich, es werden nur ein paar neue Türöffnungen geschaffen sowie eine zusätzliche Spindeltreppe ins EG gegenüber der bestehenden Treppe eingebaut. Im KG befinden sich keine Aufenthaltsräume. Die Werkstatt wird vom KG ins EG verlegt. Im EG bleibt der Grundriss im Großen und Ganzen. Lediglich in der neuen Werkstatt werden 3 winzige Räume, die vorher zur Berieselung gehörten, zusammengelegt und im Sanitärbereich mit Trockenbau Toiletten abgetrennt. Das Labor wird in einen anderen Raum verlegt. Die Nutzfläche ohne KG beträgt ca. 385 m? (also GK 1), Personen: 2 Wasserwarte, kein regelmäßiger Publikumsverkehr. Ansonsten gibt es im EG noch Büro, Besprechungsraum, Umkleide, Werkstatt, Labor und Technikräume. Für die tragenden Wände und Decken habe ich Bestandsschutz angenommen, da es sich um ein bestehendes und genehmigtes Gebäude handelt.
Meine Fragen:
1. Der Passus aus der Baybo:
"Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen."
Meine Frage: könnte man den Absatz noch mit dem Zusatz versehen "...in jedem Geschoss, das einen Aufenthaltsraum enthält...", d.h. im KG brauche ich keinen 2. Rettungsweg, da ja kein Aufenthaltsraum, oder? Ist leider etwas uneindeutig.
2. Zum Thema notwendige Flure:
GK 1, kein Wohngebäude heißt ja erstaml im KG notwendiger Flur, da NF>200m?
"Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen (notwendige Flure), müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist."
Wie ist dieser Passus zu interpretieren? Im KG kein Aufenthaltsraum, innerhalb der gesamten Nutzunseinheit (also des Gebäudes) gibt es Aufenthaltsräume im EG.
Ist das so zu verstehen, dass z.B. bei einem Gebäude mit mehreren NE (z.B.Hotel) die Ausgänge von den Nutzungseinheiten (Zimmertüre) erst in den (notwendigen) Flur führen und dann nach draußen? Da hier nur eine NE direkt ins Freie führt --> kein notwendiger Flur? Vor allem der Bezug auf die Fläche hört sich für mich so an, dass ich auch innerhalb der NE einen notwendigen Flur brauche. Ich hoffe, dass wir keinen brauchen, das bekommen wir niemals durch (sind ja nur 2 Mitarbeiter)
Könnte man sich auch auf Bestandsschutz berufen? Die Situation gegenüber vorher wird ja noch verbessert durch Werkstattverlegung von KG ins EG.
3. Gefangener Raum
Der Büroraum im EG ist vom Flur nur über das Besprechungszimmer zu erreichen (bis zur Ausgangstür max. ca. 17 m Fluchtweg). Er hat ein großes Fenster (man kann direkt rausklettern ohne Anleitern). Da ich hierzu widersprüchliche Angaben gefunden habe, bin ich nicht sicher, ob das so in Ordnung ist, oder ob z.B. eine Sichtverbindung in das vorgelagerte Zimmer notwendig ist. Oder zählt das Fenster als 1. Rettungsweg und der Weg über das andere Zimmer als 2.?
4. Labor
Außer dem Test des Wassers werden keine Untersuchungen vorgenommen. Braucht man in der Tür trotzdem eine Sichtfenster?
5. Fotovoltaik
Muss in das Brandschutzkonzept irgenwas hinsichtlich der Anlage aufgenommen werden?
Ich weiss, das ist ziemlich ausführlich, aber trotz Literatur (z.B. Handbuch Brandschutzatlas) bin ich mir bei diesen Fragen nicht sicher.
Danke schonmal an alle, die durchhalten und den Text bis zum Ende lesen.
Gruß
Claudia