Es soll eine Kfz-Werkstatt (Grundfl. ca. 390 m?) mit Lackierbereich (Grundfl. ca. 90 m?) errichtet werden.
Ist dieses gebäude nach § 2 Abs. 4 Nr. 17 SächsBO ein Sonderbau oder sind darunter andere Nutzungen (Munitionslager, Tankstelle, ...) gemeint?
Beim Löschen eines Brandes würde statt Wasser Schaum zur Anwendung kommen. Kann man davon ausgehen, dass die örtliche Feuerwehr (hier Berufsfeuerwehr) damit ausgestattet ist?
Wie würde der Schaum nach einem Einsatz entfernt?
Vielen Dank für Antworten!