Hallo MarKe,
ja, das sind nun mal die Probleme der Kommunikation; aber die DIN EN hat die Bergriffe schon seit 1969 festgelegt; sie wurden auch in den neuen EN 14600 und EN 14351 so übernommen;
aber Sie befinden sich ja in bester Gesellschaft, da ja auch in vielen Bau- und Sonderbauverordnungen die Begriffe noch nicht durchgängig sind und immer wieder zur Verwechslung führen;
von den (zulässigen) Karusselltüren mit braekout-Funktion rate ich aber immer wieder ab, da die wenigsten Nutzer diese Besonderheit kennen und im Ernstfall vor Problemen stehen; - sollten nur dann eingesetzt werden, wenn für einen klassischen Notausgang kein Platz ist;
die zulässigen, nicht durchpendelnden Türen haben das Problem, dass es hierzu keine eindeutigen Zulassungen oder Verwendbarkeitsnachweise gibt,und wenn diese Dinger im Betrieb nicht sauber eingestellt sind und es Probleme gibt, keiner verantwortlich sein will;
Ihre Antwort: ...Da gibt es mittlerweile viele zugelassene Systeme, da das ganze nur bänderabhängig ist. - ?? wirklich zugelassen oder nur "zulässig"??
zugelassene kenne ich keine, muss aber auch nicht alles wissen! - lerne gerne was dazu, wenn es so ist;
hier schlage ich lieber vor gegenläufig öffnende 2-flg. Türen mit Zulassung/Prüfzeugnis (sogar als T30 + RS möglich) einzusetzen; diese bietet der Markt an und wir haben Rechtssicherheit;
mfg
der Feuerteufel