Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Zwischenzeitlich gab es einen Otstermin mit Behörde und Feuerwehr.
Der 1. Rettungsweg geht direkt aus dem Gastraum ins Freie und ist sicher.
Der 2. Rettungsweg im Gebäude wird voraussichtlich als Abweichung ( Steigungsverhältnis und Treppenbreite ) genehmigt, wobei noch zusätzliche Maßnahmen für die Entrauchung des Treppenraumes erforderlich sind.
@ baersch:
Nach dem Hinweis des Feuerteufels zu den Vollzugshinweisen zur BayBO 2008
sehe ich den Ansatz mit 1 Ausgang bis 50 m? als schwierig an.
2.4.8 : Für Gaststätten kommen als weitergehende Anforderungen in Betracht: Für Gasträume in Kellergeschossen zwei möglichst entgegengesetzt liegende Ausgänge, wovon ein Ausgang über einen anderen Gastraum führen kann...
Ferndiagnosen sind wie immer schwierig, aber die Ansätze helfen trotzdem allgemein weiter.
Gruß Thomas Grebner