Gaube als Grenzbebauung? Warum denn nicht?
"Es kommt auf die Schutzielerreichung an. Dabei ist wie immer der Einzelfall zu berücksichtigen."
Sehr hilfreich, wo doch Herr Semper fragte wie denn.
Dachflächenfenster darf man nach Bauordnung ausdrücklich neben die BW setzen, wenn diese 30 cm Überstand besitzen.
Neben Gauben zieht man die Brandwand-Ersatzwand so hoch wie das Gaubendach, also profiliert, und achtet darauf, dass diese Wand bis zur Dachhaut nichtbrennbar wird (wie sonst auch). Also keine Holzlatten, Kunststoffdämmstoffe, Unterdeckbahnen usw.
Die Gaube daneben kann angebaut werden, wie das Dach sonst auch, aus Holz.
Baukonstruktiv ist es vorteilhaft, wenn die Brandwandhochführung höher als das Gaubendach wird, so wie eine Brandwandaufkantung. Denn dann kann man brennbare Stoffe wie Holz, Folien, Befestigungsmittel und Dämmstoffe einfacher anschließen. Lösbar sind beide Varianten. Man muss schon sehen, wie man die Wärmedämmung möglichst wärmebrückenfrei unterbringt. Der Brandwandkopf ist meistens aus Beton. Man muss ja das "dünne" Mauerwerk halten. Die Details müssen geplant und nicht dem Dachdecker überlassen werden. Diese Gaube wird auch etwas teurer als die Normalgaube mit 1,25 m Abstand.
Das Gaubenfenster wäre, wie an der Fassade, direkt neben dieser Wand zulässig. Das Fenster bleibt Schwachpunkt, aber das ist doch an Fassaden immer so. Der Nachbar darf auch eine Gaube neben die bzw. seine BW setzen, die er dann auch entsprechend hochziehen muss. Die Fenster sitzen wie nebeneinander, nur im Abstand der Brandwanddicke(n).
Es empfiehlt sich, die Fenster etwas zurück zu setzen, also eine Leibung auszubilden, unbrennbar. Das Zurücksetzen empfiehlt sich sowieso, um die Wärmebrücke am Fensteranschluss zu minimieren und den Fensterrahmen einzudämmen.
Die Skizze im BS-Atlas in Kapitel 6.2.2-B, Bild 4-57 (Seite 80) hilft m.E. für die Detailausführung nicht recht weiter. In 6.5.6-B gibt es die klare Lösung als Bild 2-1 mit Text.
MfG G.Karstens