Sehr geehrte Damen und Herren,
es handelt sich um ein Gebäude geringer Höhe in Holzbauweise aus dem Jahre 1992.
Zum Zeitpunkt der Errichtung galt die BauO NRW von 1984.
Stimmt es dass für Gebäude geringer Höhe keine Anforderungen die Baustoffe betreffend an tragende Teile von Treppen gestellt wurden?
Die Treppe ist natürlich auch aus Holz, immerhin in einem notwendigen Treppenraum.
Können die vorhandenen (und funktionstüchtigen) T30 Türen
auf T30-RS getrimmt werden, ohne ihre Zulassung zu verlieren?
Dank für Ihre Mühen im voraus.
Grüße -FireStarter-