Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
mich beschäftigt die Frage bei einem Bestandsgebäude bei dem im EG eine "Spielhölle" bereits existiert. Der Eingang befindet sich seitlich vom Gebäude. Es existiert ein zweiter Eingang über das Treppenhaus (bisher RW) der zugemauert werden soll. Ein Fenster zum Innenhof des Gebädues, welches als 2. RW dienen könnte sollte aber auf Wunsch des Eigentümers wegen Lärmbelästigung verschlossen werden, damit die Kunden es nicht zu Lüftungszwecken öffnen können.
Meine Fragen hierzu:
1. Darf der 2. RW im EG auch durch ein Fenster sichergestellt werden oder muss es sich im EG um eine Tür handeln. Es heißt "weiterer sicherer Ausgang ins Freie (im EG)"
2. Kann man dieses Fenster, das verschlossen werden soll, aus Verbundsicherheitsglas (VSG) herstellen, dass im Bedarfsfall wie im Buss eingeschlagen wird. Oder welche Möglichkeit hat man sonst dieses Fenster im Normalfall verschlossen zu halten?
Danke für Ihre Antwort.
Helmuth