Hallo Forum,
hier gehe ich in den meisten genannten Punkten konform, mit Ausnahme der Materialalterung und dadurch Verlust der Klassifikation; dies trifft nur zu für die (ohnenhin sehr zwiefelhaften) Imprägnierungen von Textilien;
also, wenn das Material schwer entflammbar gewählt wurde (lassen wir mal die Qualität der DIN-Prüfung, mit der auch Polystyrole B1 bekommen haben außen vor - die EN machte es glücklicherweise anders), bleibt es wohl auch schwer entflammbar;
vor 15 Jahren gab es schon schwer entflammbare Teppichbeläge und ich glaube auch in NRW noch Bauabnahmen durch die Behörde (?); wenn dem so ist, sollte der Boden nicht in Zweifel geraten;
die 5-jahresgültigkeit der Zulassung beruht in erster Linie auf neuen Entwicklungen und Erkenntnissen zum Material oder Brandverhalten allgemein (Stichworte: Asbest oder Formaldehyd) und auf weitergehenden Erkenntnissen und Forderungen durch das Baurecht (z.B.: zusätzliche Rauchdichtigkeit, die vor 30 Jahren noch keine so große Rolle spielte - Stichworte: Überströmöffnungen in Wänden oder thermisch auslösende Feststellanlagen - Fischer-Riegel - an BS-Türen);
dass nun die Bauaufsicht sensibl auf die Bodenbeläge reagiert und nachfrägt, ist einerseits mal positiv, andererseits geht die Forderung des Nachweises bei so altem Bestandssteppich eine Stufe zu weit; sie soll doch bitte zuerst ihre eigenen Archivunterlagen prüfen (klar, die alten Kollegen der Bauaufsicht hatten manches vielleicht auch mal lockerer gesehen und die 3 gerade sein lassen, doch das lässt sich prüfen)!
mfg
der Feuerteufel