Hallo Teilnehmer
Nach 30 m ist wie schon dargestellt der Flur durch Rauchschutztüren zu unterteilen.
Der feuerhemmend abgeschottette Raum über dem Flur muss nicht über der RS- Tür geschottet werden (siehe auch Anmerkungen von Herrn Vonhof). Das ist nur nach ca. 40 m erforderlich, wenn dort eine Brandwand erforderlich ist.
Der feuerhemmend abgetrennte Bereich über dem Flur benötigt auch keine Abschottungen zu den Büros oder anderen Nutzungen, soweit durch den Flur keine Nutzungseinheiten getrennt werden.
Es können nach den Bauordnungen Nutzungseinheiten bis zu 1600 m? ohne Schottungen gebaut werden, soweit es sich um eine Nutzungseinheit handelt (nach IndBauR größere Nutzungseinheiten und auch Brandabschnitte möglich). Der Flur selbs ist als Löwengang von den einzelnen Räumen feuerhemmend zu trennen.
Im Übrigen ist ein Flur nur erforderlich, wenn Aufenthaltsräume nicht direkt an einem Ausgang oder an einem Treppenraum liegen und das auch bis zu 1600 m? (bei Industriebauten noch größere Flächen, was aber mehr bauliche Rettungswege erforderlich macht).
Gruß Norbert Bärschmann