Hallo Laudenbach,
hmm, da war jemand aber ganz genau. Formalrechtlich wohl richtig. Wahrscheinlich findet sich sogar jemand, der die gesamte Nutzung des Raumes als unzulässig erachtet, weil die Garage ja nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen darf...und der Mäher ja keines ist...
Das eigentliche Problem ist, dass die Feuerwehr nicht löschen kann. Aus diesem Grund wurde in der GaStellV der folgende Passus eingefügt:
"Abschlüsse zwischen Fahrgasse und Einstellplätzen sind in Mittel- und Großgaragen nur zulässig, wenn wirksame Löscharbeiten möglich bleiben."
Lösungsmöglichkeit wäre: F 90/T 30-Abtrennung. Dann ist das ein nicht zur Garage gehördender Raum. Ob dann das Löschen besser geht, mag ich aber bezweifeln, aber formal ist das dann wieder in Ordnung.
Schlüsselrohr o.ä. brauchst Du ja sowieso wegen der BMA. Insofern ist dies keine Kompensation. Hier hilft eigentlich nur die Abstimmung mit der Behörde.
Apropos: Bitte daran denken, dass eventuell die genehmigte Stellplatzanzahl verringert wurde...
Gruß
Wernr Müller