Hallo Thomas,
vielleicht hilft Dir dies weiter:
Definition Balkon
Ein Balkon ist eine Plattform, die vollständig aus der Wand eines Gebäudes hinausragt und von einer halbhohen Balustrade aus Mauerwerk oder häufig auch aus Metall eingefasst wird.
Definition Wintergarten
Der Wintergarten wird als eine Bauart bezeichnet, die selbstständig oder in Verbindung mit dem an ihn anschließenden Baukörper alle normalen Funktionen eines Daches und einer Außenwand erfüllt, einschließlich der Aufnahme der Eigenlasten sowie der Schnee- und Windlasten. Das unterscheidet den Wintergarten u.a. von einer Fassade.
Die spezifischen Eigenschaften eines Wintergartens ergeben sich vor allem aus der großzügigen Verglasung, die einen hohen Anteil an Solarenergie bewirkt, mit sehr hohen Überschüssen im Sommer, die durch Belüftung und Beschattung begrenzt werden müssen. Bei fehlendem Lichteinfall sind höhere Heizleistungen als bei Kompaktbauten erforderlich, wenn die Innentemperatur nicht abfallen soll.
Definition Wohn-Wintergarten
Im Gegensatz zu den zuvor behandelten Wintergärten ist ein Wohn-Wintergarten für einen dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt. Daraus ergibt sich, dass der Wohn-Wintergarten auch alleWintergärten 2009 Anforderungen an normale Wohnräume (z.B. Mindesthöhe, Beheizung und thermische Behaglichkeit, Wärmeschutz, Luftdichtigkeit etc.) erfüllen muss.
Vielleicht kannst Du Deine Frage bez. der Definition auch in diesem Forum stellen:
http://www.wintergarten-ratgeber.de
Besten Gruß
S. Liebke