Es gibt eine Unsicherheit bei der Bewertung von einer LKW Unterstellhalle mit Werkstatt und kleinem Pausenraum.
Werden auch LKW Unterstellhallen grundsätzlich nach der GaStellV beurteilt?
danach gemäß §1(8)GaStellV- Anforderung an die Bauteile nach Gebäudeklasse 5... also feuerbeständig.
Erleichterung gibt es dann nach §6(2)Pkt, 1.und 2.danach also Anforderung an tragende Bauteile mindestens feuerhemmend?
wer kann Hilfestellung geben?Danke im Voraus?
Reinhard