Hallo Dirk,
ich als Bürger lege großen Wert darauf, dass Ihre Patienten nicht aus dem Umwehrten Krankenhausbereich "entfleuchen" können. Daher fällt für mich die alarmgesicherte Tür aus.
Wenn sich in dem von Ihnen beschriebenen Bereich dauerhaft (eine) Person(en) aufhalten, so sind zwingend zwei Fluchtmöglichkeiten vorzusehen, dies ist Grundlage für eine Rettung von Personen (Schutzziel der BauO).
Der Fahrstuhl fällt als Rettungsweg zwingend aus.
Augenblicklich sehe ich den Sicherheitsdienst als organisatorischen Brandschutz als NOTLÖSUNG. In Ihrer Situation muss nun der Betreiber sicherstellen, dass wärend der Anwesenheitszeit von Personen in diesem Bereich sich diese sicher verständlich machen und Hilfe rufen können und der Sicherheitsdienst jederzeit und schnell genug (hier können schon drei Minuten zu viel sein) vor Ort sein kann, um die Tür zu öffnen.
Sollte in diesem Bereich jemand zu Schaden kommen, so werden einige Leute (Betreiber, Brandschutzbeauftragter, Behörden wie Bauaufsicht und Arbeitsschutz) unangenehme Fragen stellen lassen müssen.
Dauerhaft sehe ich nur eine tragfähige Lösungsmöglichkeit: die Schaffung von ordnungsgemäßen Rettungswegen.
Im Justizvollzug dacheten auch einige, dass ginge nicht - das gehr sehr wohl, man muss es nur wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas