Liebe Kollegen,
nach einer längeren Pause, habe ich wieder eine Brandschutzaufgabe.
Hessen, Wohngebäude, Unterkellert , 13x48 m; mittig unterteilt durch eine Brandwand. Die Obergeschosse machen weniger sorge, sondern das Kellergeschoss.
Da Grundwasser ziemlich hoch steht, will der Bauherr auf Kellerschächte verzichten, keine Fenster im KG. Wie regele ich das mit der Entrauchung? Die Kellerräume sind in Einheiten je ca. 100m? unterteilt. Gem. IndbauRL brauchen Lagerräume ab 200m? eine Entrauchung. Kann man sich hier auf die Richtlinie beziehen? Gibt es außer der IndBauRL eine Forderung für Entrauchung von Kellerräumen in Wohnhäusern.
2.
Das Gebäude hat 2 Treppenräume. Nun gut, im KG gibt es keine Aufenthaltsräume, also würde 1 Fluchtweg genügen!? Eine Allgemeine Frage, Hätten wir hier Aufenthaltsräume, dürfte ich dann die 2. Treppe nutzen die im anderen Bauabschnitt liegt.
Möchte mich schon jetzt für Eure Tipps bedanken.
sascha