Hallo an alle, die sich die Zeit genommen haben, meine Fragen zu beantworten. Ich möchte mich an dieser Stelle dafür bedanken. Durch diese Beiträge konnte ich mir eine bessere Meinung bilden.
Viele Antworten entsprechen der Vorstellung des Brandschutz-Sachverständigen, der für das Objekt (vermutlich) das Brandschutzkonzept erstellen wird. Wir, als Architekten, haben uns erlaubt, eine eigene Meinung zu dieser Problematik zu bilden. Daher das Fazit aus all Ihren Beiträgen:
1. Die Verkaufseinheiten sind bereits jeweils unter 3.000 m?. Das Tragwerk besteht aus anderen Gründen aus Stahlbeton und ist feuerbeständig auszubilden. Dies ist ein überschaubarer Aufwand. Gleiches betrifft die Trennwände. Somit wäre ein Brandfall beherrschbar.
2. Abgehängte Decken brennbar auszubilden, anstatt schwer entflammbar, würde nur 2 Fachmärkte betreffen. Ebenfalls wäre hier der Aufwand überschaubar.
3. Die Ausbildung maschineller Entrauchung, gegenüber der Entrauchung über die Lüftungsanlage, birgt tatsächlich ein Mehraufwand der gegenüber gestellt werden muss.
4. Die Rettungswege sind nicht zusätzlich 25,0 + 35,0 + 35,0 m, sondern nur 35,0 + 35,0 m zusätzlich möglich. Auf Grund der Gegebenheiten vor Ort kann diese Erleichterung im Falle des Sprinklereinbaus nicht ausgenutzt werden.
5. Gem. der Verkaufsstätten-Verordnung, unabhängig von der Ausbildung der Sprinkleranlage, ist eine nicht automatische Brandmeldeanlage vorzusehen.
6. Fixe Vorschriften, betreffend Ausgangsbreiten, sind auch ohne Sprinkleranlage gegeben.
Ergänzend dazu möchte ich sagen, dass ein Konzept mit dem man sich auseinandersetzen kann gegeben wäre, wenn z. B. in der 10 m breiten Ladenstraße keine Brandlasten vorgesehen und die Anlage mit flächendeckender automatischer (anstatt nichtautom.) Brandmeldeanlage sowie einem Brandschutzvorhang ausgebildet wird. Der Brandschutzvorhang fällt im Brandfall an einer Seite der Ladenstraße herunter (der erste Rettungsweg ins Freie ist trotzdem gegeben). Ein Feuerüberschlag ist dann ? unserer Meinung nach ? nicht mehr gegeben und das Ziel der Brandabschnitttrennung ist damit erreicht. Wir beabsichtigen, dies so mit der Brandschutzbehörde abzustimmen.
Für Ihre Bedenken, die uns sehr behilflich waren, bedanken wir uns trotzdem. Wir werden Sie über das Ergebnis informieren.
Grüße an alle
Jurek