Hallo Löschwasser und Kollegen,
denke, hier brauche wir keine Gestze, sondern gesunden Menschenverstand!
Also betrachten wir doch mal das Schutzziel: Öffnungen bis 2,50 m zw. Treppenraumwand (i.BauartBW)und dem notwendigen Flur wurden mit der MBO 2002 mit der Erleichterung und einheitlich (Brandenburg hatte zuvor 3,50 m) ausgestattet.
Die vollwandige Tür, allgemein eine bayerische Spezialität, die aber auch in andern Bundesländern bei Sonderbauverordnungen gelegentlich vorkommt, ist eine Tür, die ein wenig mehr Schutz bieten soll, als die von Herrn Schächer hier zigmal beschriebene "Limba einfach" - in der Fachsprache: Streifen- oder Wabentür mit je 4-5 mm dicker Decklage.
Die "Vollwandige" ist bisher in vielen Kommentaren und Stellungnahmen teilweise recht willkürlich und emotional beschrieben, aber insgesamt das meiste sehr unbefriedigend.
Normativ gibt es keine Regelung. Von der Bauministerkonferenz wurde hierzu ein Schutzziel definiert, aber nicht bundesweit festgelegt. Schutzziel: die Selbstrettung soll ermöglicht werden und der Treppenraum, bzw. ggf. auch notwendige Flur (je nach Position der Tür) sollen ca. 8-10 Minuten vor Hitze und Flammen geschützt sein. Ein früher Rauchaustritt lässt sich mit einer "Vollwandigen" nicht verhindern.
Erfahrungsgemäß kann bei Holz-Werkstoff-Türen ab der Qualität: Röhrenspan-Kern-Mittellage, besser Vollspan-Mittellage oder gar Sandwich-Schallschutzeinlagen, von der gewünschten Vollwandigkeit ausgegangen werden. Es gibt T30-Türen mit Röhrenspankern (zugelassen in Tschechien n. EN), die durchaus funktionieren. Der Kern ist nicht das Hauptkriterium, sondern die Kantenausbildung des Türblatts zur Zarge und der Schutz des Einsteckschlosses.
Zu den zulässigen Verglasungen in oder neben den Türen, lässt sich der Gesetzgeber nicht weiter aus. Aber auch hier: denken ist wichtiger, als regeln!
Habe ich die Tür als Wohnungseingangstür im Einsatz, muss ich mit hohen Brandlasten und normalen Brandgefahren rechnen. Hier muss gegen Flammen geschützt werden.
Ist es eine Flur/Treppenraum-Tür, bei einem brandlastarmen Flur (z.B. Mehrfamilienhaus), steht in erster Linie der etwas höhere Widerstand gegen Hitze und warmen Rauch im Fokus.
Demnach sollte/muss auch die Entscheidung getroffen werden, wie hoch mein Sicherheitsniveau anzusetzen ist (es soll ja auch bezahlbar bleiben und nicht aus Kostengründen gleich die Frage: ´wo steht das!´ kommen).
Bei der WE-Tür setze ich eine Verglasung in Bauart einer G30-Verglasung an. D.h. es wird ein G30-geeignetes Glas vorgesehen, welches mittels Stahlblechwinkeln und entsprechenden feuerbeständigen Vorlegebändern, eingebaut wird. Als Basis kommt da nur die Vollspantür in Frage, da ansonsten die sichere Befestigung der Scheibe Probleme bereitet.
Bei der Flur/Treppenraumtür, kann bei der Verglasung ein wenig "abgespeckt" werden und ein ESG oder VSG-Glas zum Einsatz kommen. Fadengeschweißtes Drahtglas geht auch, ist aber mit Vorsicht zu genießen! Teilweise stößt dieses auf Verbote der BG/GUV, da Drahtglas kein Sicherheitsglas ist! - zudem ist es nicht gerade architektonisch anspruchsvoll.
ESG / VSG-Glas bietet auch bei Temperaturen von 150°-180° noch ausreichend Schutz. Bei den Temperaturen läuft kein Flüchtender mehr im Flur rum!
Bezogen auf die Seitenteile, kann die 2,50 m-Regelung auch hier angewendet werden, da, wie zuvor auch von den Kollegen richtig angemerkt, die Tür ja auch 2-flg. sein darf. (deckt sich auch teilweise mit Kommentaren zur BO.)
An einem "heißen Loch" in der Treppenraum- oder Flurwand von max. 2,50 m, kann der Flüchtende noch schnell vorbei huschen (man denke nur an die Feuersprünge, die wir in jugendlichem Leichtsinn vollführt hatten!). Rauch dringt bei der Vollwandigen ohnehin in den Flur/Treppenraum ein. Die FW macht die Türen ohnehin auf, damit sie den Löschangriff ausführen kann.
Von der klassischen Glasscheibe (Floatglas), sollte man bei der Verglasung vollwandiger Türen die Finger lassen, obwohl dies so nirgends explizit geregelt oder verboten wird. Diese Glas streckt bei ca. 150°C oder bei einer schnellen Temperaturdifferenz von 40°, aufgrund der Eigenspannung, in der Regel die Waffen und platzt.
Halten wir uns als "Denkende" immer das Schutzziel vor Augen!
So, da dieses Thema immer wieder zur Diskussion und Verunsicherung führt, werfe ich meinen geistigen Erguss (basierend auf einigen Jahren Entwicklungserfahrung mit Holz-Feuerschutz-Abschlüssen + Glas) in die Runde und freue mich, wenn ich entweder zur Klärung oder zu heißen Diskussionen einen Beitrag leisten kann!
Vielleicht bekomme ich ja Zustimmung und diese Ausführungen werden (modifiziert) als Umsetzungsvorschlag auch mal öffentlich oder "Stand der Technik" angenommen. Dann wäre die Sachlage mal etwas klarer.
mfg
der Feuerteufel