Hallo Herr Schächer, hallo Herr Koeppen,
zuerst mal danke für die Info.
Trotzdem bin ich kürzlich gescheitert. Der Prüfingenieur sah das wohl nicht so.
Aneinandergereihte Gebäude auf demselben Grundstück mit selbstständigen Nutzungseinheiten.
Beides Sonderbauten (großflächige Verkaufsstätten)
Verk1: > 10.000m2 mit Sprinkler einschl. Abweichung wg. Überschreitung Brandabschnitt.
Verk2: ca. 3000 m2 o. Sprinkler
Brandwand zw. den NE wurde verlangt.
Wegen Sonderbau und der Abweichung bei Verk1 sehe ich das aber als zusätzliche Anforderung und nicht als ?Sowieso-Anforderung?.
FAZIT: Im Ergebnis also ok.
Damit kann ich leben
A. Beuscher