Hallo Christian,
machen Sie sich nicht unglücklich mit Ihren Gedanken an den vorhandenen Notausstieg.
Die Frage, die Sie sich stellen müssen, ist nicht nach möglichst kostengünstiger Ausführung, sondern in erster Linie nach Erfüllung des Schutzzieles mit entsprechender Risikoanalyse (z.B. Verhalten von Kindern im Brandfall, Alter der Kinder usw.). Eigentlich können Sie dann fast gar nicht zu dem Ergebnis kommen, dass ein 2. baulicher Rettungsweg nicht erforderlich sei.
Ich erinnere zudem an das Positionspapier der ARGE Bau. Für alle Sonderbauten sind grunsätzlich 2 bauliche Rettungswege erforderlich, Ausnahmen mit der Behörde abzustimmen. Dazu gehören keine Rettungswege über andere Nutzungseinheiten.
Wenn der erste Rettungsweg ausfällt, muss die Feuerwehr die Chance haben, adäquate Hilfe für die Kinder zu leisten. Das ist über einen Notausstieg schlicht und einfach nicht möglich. In Bayern sind die Feuerwehrleute eh schon kleiner :-), denn die anderen Bundesländer fordern größere Maße als 0,6m * 1m).
Auch bei uns kämen Sie um die Anforderungen Ihrer Feuerwehr nicht herum...
Gruß
Matthias Bußmann