Hallo J. Peters,
hier noch eine Anregung, wie man mit der Risikoeinschätzung umgehen kann:
Chemieräume, Physikräume und Biologieräume werden bei uns darauf geprüft, ob sie z.B. Gasanschlüsse besitzen. Interessanterweise sind diese ab und an auch in Biologieräumen vorhanden.
Die Unterbringung von Chemikalien in zugelassenen Gefahrstoffschränken, so dachte ich auch, sollte Standard sein. Ist es aber nicht überall.
Und Chemieexperimente laufen auch schon mal aus dem Ruder.
Insbesondere ist auch die Brand- und Ex-Gefahr für die Gasanlagen zu betrachten.
Daher gilt für uns, dass Chemieräume im Regelfall F90/T30 zu den notwendigen Fluren abgeschottet werden. Die erforderlichen 2 Ausgangsmöglichkeiten aus diesen Räumen geben auch einen Hinweis auf die Gefahren, die aus Sicht des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen sind.
Physikräume haben erfahrungsgemäß nur wenige Brandlasten, aber i.d.R. Gasversorgung an allen Tischen. Der Betrieb von Bunsenbrennern ist auch dort Standard. Daher: im Regelfall ebenfalls Abtrennung F90/T30.
Biologieräume können (müssen aber nicht) ganz erhebliche Brandlasten enthalten. Man denke an die Unmengen von präparierten Tieren, Wespennester usw.
Daher werden auch diese Räume in Einzelfällen (Brandlasten, Gas) entsprechend abgetrennt.
Wie immer in ungeregelten Tatbeständen plädiere ich für eine angemessene Risikoanalyse für den Einzelfall durch den SV. Wenn er das nicht tut, macht es ggf. die Behörde. Dann ist das Zurückrudern über nachgeschobene Risikoanalysen des SV ziemlich schwierig.
Gruß
Matthias Bußmann