Hallo,
meine Grundsatzfrage stellt sich wie folgt dar: "Wann ist ein Notausgang aus einem Heizungsraum erforderlich? Ist nur die Lesitung der Heizungsanlage relevant (> 50 kW)?
Die MFeuVO interpretierte ich so, dass
bei Heizungsanalgen > 50 kW müssen die Heizungsräume einen Ausgang haben, der ins Freie führt oder in einen Flur, der die Anforderungen an notwendige Flure erfüllt. Das Gleiche müßte doch auch für einen notwendigen Treppenraum gelten.
Der Begriff notwendiger Räume kommt aus dem Baurecht. Von einem notwendigen Flur spricht man, wenn an den Flur Aufenthaltsräume (z. B. Büros) von Personen angrenzen und die Personen den Flur als Fluchtweg nutzen müssen. An den Flur werden dann besondere bauliche Anforderungen gestellt (Brandlastfreiheit/Brandschutzdecken).
Wie ist es aber zu interpretieren, wenn es sich nicht um einen nicht notwendigen Flur oder nicht notwendigen Treppenraum handelt, z. B. in einem Technikgebäude?
Über kompetente Antworten würde ich mich freuen.
Gruß aus dem Norden
Miro