Hallo Frau Franke,
wenn ihnen keiner antworten will, mache ich das mal. Im Bestand bei Holzbalkendecken sollte man auf die jeweilige Richtung des erforderlichen Feuerwiderstandes achten. Normalerweise muss sowohl von oben nach unten als auch von unten nach oben die gleiche F-Klasse erreicht werden.
In der GK4 ist es F 60-A oder F 90-BA. Mit Gussasphalt ist nur die Feuerwiderstandsklasse F 90-B bei einer Holzdecke zu erreichen. Es handelt sich somit um eine Abweichung von den materiellen Anforderungen der Bauordnung. In Hessen Abweichungsantrag nach §63 HBO erforderlich. Für OSB Platten gilt das aber ebenfalls.
Nach Bauordnung ist eine Verkleidung der Holzdecke mit nichtbrennbaren Bausstoffen erforderlich. Es sei denn man ist im Dachgeschoss. Dort wäre F 90-B bei einer Holzdecke mit Aufenthaltsräumen darüber ausreichend.
Im Kellergeschoss möchte die Bauordnung ohnehin nur nichtbrennbare Baustoffe in der Decke F 90-A. Hier wäre der Gussasphalt wieder in Ordnung, weil die Feuerwiderstandsdauer ohne den Gussasphalt erreicht wird.
So könnte man auch mit den anderen Holzdecken verfahren. Holzdecke F 90-BA herstellen und dann Gussasphalt drauf. Das ist aber einfacher zu haben indem man gleich nichtbrennbare Stoffe für den Estrich nimmt. So hat man meiner Meinung nach zwei Fliegen mit einer Klappe, denn einige Fertigestriche haben die F 90 von oben ohne besondere Anforderung was darunter ist. Ob meine Auslegung formell richtig ist, oder ob erst die Holzdecke wirklich verkleidet werden muss, um F 90-BA zu bekommen habe ich noch nirgends genau gefunden.
Ich bin aber überzeugt, dass die Sache so O.K. ist, denn die Brandbeanspruchung von oben bei einem Realbrand ist viel geringer als von unten. Die Prüfung ist aber meiner Meinung nach gleich.
Habe noch nie erlebt, dass eine Decke von oben nach unten durchbrennt. Anders herum schon. Manchmal ist sogar der Fußboden noch in Ordnung obwohl die Decke arg beansprucht war. Bei Außenwänden gibt es die abgeminderte Kurve nach DIN 4102 die zur W? Klasse führt. Für eine Brandbeanspruchung von oben bei einer Decke halte ich die gleiche Prüfung wie in der anderen Richtung für überzogen, denn so wird sie nicht beansprucht. Deshalb denke ich, man ist mit dem Trockenestrich auf der sicheren Seite, ohne die Decke vollständig verkleiden zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Maynhard Schwarz