Autor: Alexander Hallo Teilnehmer
Zu dem Thema Flure möchte ich festhalten, dass Büronutzungseinheiten ohne Flure bis zu 1600 m? möglch sind, ohne dass es sich um einen Sonderbau handeln muss bzw. ohne dass eine Abweichung vorliegt.
Voraussetzungen sind z. B.
- Brandabschnittslänge max. 40 m
- keine abgetrennten Räume vor allem keine abgetrennten Aufenthaltsräume mit Überblick über die Nutzungseinheit
- Rettungsweglänge max. 35 m
- Lage diese 1600 m? großen Aufenthaltsraumes direkt an einem Treppenraum, Ausgang ins Freie oder an einem Flur (Rettungsweglänge verkürzt sich um die Länge des Flures)
Wenn diese Großraumbüros 2 bauliche Rettungswege haben, klappt das auch mit der Rettungsweglänge bei 40 m Kantenlänge oder bei einer Anbindung an einen Flur).
Wenn abgetrennte Aufenthaltsräume mit entsprechenden Sichtverbindungen und einer internen Alarmierung ausgestattet werden, ist ebenfalls kein Flur erforderlich (Kombibüro 1. Abweichung).
Bei Überschreitung der Brandabschitsslängen von 40 m sind weitere Kompensationsmaßnahmen vorzusehen (z. Sprinklerung, eine Brandwand macht den Raum kaputt bzw. funktionier das Großraumbüro oder Kombibüro ggf. nicht mehr).
Zusammengefassend will ich darauf hinweisen, dass Büronutzungseinheiten über 400 m? möglich sind. Das bedeutet: nur wenn man Flure vorsieht oder braucht sind die Fluranforderungen umzusetzen.
Herr Vonhof hat bereits oben darauf hingewiesen.
Alexander