Hallo Herr Peters,
es handelt sich hier nicht um BGF, sondern um die jeweils zutreffende, bezogene Grundfläche.
Für die pauschale Besucherzahl werden für Besucher nicht zugängliche Bereiche (Theke, Bühne, DJ-Bereich,...) von der Netto-Grundfläche des Versammlungsraumes abgezogen. WC ist kein Versammlungsraum und kein Aufenthaltsraum, obwohl für Besucher zugänglich.
Bei der Entrauchung, Bekleidungsanforderung etc. nicht, da nimmt man die Grundfläche (Netto des Versammlungsraumes)incl. für Besucher nicht zugängliche Bereiche.
BMA, Wandhydranten etc. ist die Summe der Grundflächen Netto der Versammlungsräume maßgeblich. Abstellraum ist kein Versammlungsraum.
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download Begründung und Erläuterung zur Muster-Versammlungsstättenverordnung - MVStättV -
Mit freundlichen Grüßen
Maynhard Schwarz