Hallo Herr Hambrock, Herr Fleischhauer,
der Dialog ist sehr interesant und spiegelt eine weitverbreitete Problematik zwischen Brandschutzplaner und Behörde wider!
Es ist also nicht nur in Bayern ein Ärgernis, sondern auch bei Euch "oben".
Zum Verständnis: Ich war bis vor einem Jahr im Bauvollzug eines Landratsamtes tätig und habe mich seit der Novelle zur BayBO im Jahr 1998 verstärkt um den Brandschutz gekümmert. (Der Landkreis ist so groß, dass 5 Baubereiche mit je einem Techniker und einem Verwaltungsbeamten besetzt ist und ich für die Kollegen den Brandschutz als interne Fachstelle betrieben habe) Inzwischen bin ich im Ruhestand und beschäftige mich aber weiterhin mit dem Brandschutz ( Nachweise, Gutachten usw.)Bei uns gab es nie Probleme, weil ich bei dem Brandschutz nicht nur die Vorschriften, sondern das Schutzziel im Auge hatte und vernünftigen Kompensationen bei Abweichungen positiv gegenüberstand.
Ich habe in dieser Zeit eine Beweglichkeit entwickelt, die besonders bei großen Betrieben, immer zur Zufriedenheit geführt hat. Dabei habe ich den abwehrenden Brandschutz immer einbezogen und nicht aus den Augen verloren (Dafür erhielt ich vor kurzem die silberne Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes)
Leider hat Herr Fleischhauer Recht, wenn er behauptet, bei Sachbearbeitern über die Sinnhaftigkeit nicht reden zu können. Das habe ich jetzt häufig bei Kollegen anderer Landratsämter erfahren müssen. Esrst wenn ich mich als versierter und langjähriger Brandschutzexperte einer Unteren Bauaufschtsbehörde zu erkennen gebe, werden die Sachbearbeiter etwas lockerer. Je weniger solche Sachbearbeiter als Behördenvertreter Erfahrung mit Brandschutz haben, desto sturer sind sie und sind gar nicht aufgeschlossen für Alternativen.
Daher ist der Vorschlag des Herrn Fleischhauer (Antrag auf Zulassung einer Abweichung nach Art. 70 Abs. 1 - z.B. BayBO ) der einzig machbare Weg, doch noch zu einer Lösung zu kommen. Wenn die Genehmigungsbehörde einem Antrag oder einem Widerspruch nicht stattgeben kann, muss dieser der nächst höheren Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Dort sitzen dann - so müßte man meinen - Fachberater für den Brandschutz (so jedenfalls bei uns in Bayern) die schon - mit dem Schutzziel vor Augen - fachgerechte Lösungen finden.
Also, Herr Hambrock, nicht verzagen, Antrag stellen und bei Ablehnung sofert Widerspruch. Sie haben ja als Kompensation die BMA. Früherkennung ist wichtig.
Dies ist zwar etwas lang geraten, aber ich musste meinen Unmut bei solch einer Situation los werden.
Viele Grüße
Herbert Klein