Hallo,
hatte mich in meiner Antwort vielleicht etwas unklar ausgefrückt, als ich "Nutzungseinheit" geschrieben habe; wollte aber zum Ausdruck bringen, dass ich die Sache wie Herr Koeppen gesehen habe und von aneinandergereihten Gebäuden auf dem gleichen Grundsück ausgehe, die durch eine innere BW gerennt sind; Als "Nutzungseinheiten" verstehe ich die dem Fall die jeweiligen Gebäude, hatte wohl den falschen Begriff dafür gewählt;
der Unterscheid liegt hier in der Definition der Gebäude: ist es ein Gebäude >40 m, so haben T-Plan und c_Zang natürlich Recht;
wird´s als 2 oder mehr aneinandergereihte Gebäude auf gleichem Grundstück gesehen (oder kann so dargestellt werden), genügt die Gebäudetrennwand mit den Erleichterungen;
(habe gemerkt, ich muss mich klarer ausdrücken - sorry!)
mfg
der Feuerteufel