Hallo Archi,
in Art. 2 Abs. 6 BayBO ist festgelegt, dass Flächen von Gebäuden, Geschossen, Nutzungseinheiten und Räumen als Brutto-Grundfläche zu ermitteln sind, soweit nichts anderes geregelt ist. Brutto-Grundfläche (BGF) ist ein Begriff aus DIN 277 T. 1.
Die "Geschossfläche" wird hingegen im Planungsrecht (s. §§ 19, 20 BauNVO) verwendet.
MfG W. Linhardt