Hallo Formumsteilnehmer,
derzeit komme ich mit der Zuordnung einer Tiefgarage nicht weiter. Ich erstelle eine brandschutztechnische Stellungnahme (Gutachten) für eine bestehende Tiefgarage, 1-geschossig mit ca. 4.500 m? BGF mit rd. 170 Stellplätzen. Gebäudeklasse 5 und GaStellV sind soweit klar.
Lt. BayBO, Art. 2, Abs. 4 Nr. 3 - Gebäude > 1.600 m?, ausgenommen ... Garagen - ist es kein Sonderbau. Aber wegen BayBO, Art. 2 Nr. 6 - Gebäude mit Räumen, die einzeln für eine Nutzung durch mehr als 100 Personen bestimmt sind - könnte die TGa als Sonderbau eingestuft werden.
In den Kommentaren ist klar deffiniert dass Räume nicht zwingend Aufenthaltsräume sein müssen. Der Garagenteil der TGa (sonst nur Technik- bzw. Abstellräume) wird bei rd. 170 Stellplätzen eindeutig als Raum durch mehr als 100 Personen genutzt.
Irgendwie bewege ich mich im Kreis und komme nicht weiter: kein Sonderbau oder doch Einstufung als Sonderbau? In den Vollzugshinweisen zur BayBO ist ebenfalls keine Angabe. Wie wird dies vom Forum gesehen?
Freundliche Grüße
Reinhold Huth