Hallo Teilnehmer
Nachfolgend einige Aussagen zu Abweichungen. Mich würde Eure Meinung interessieren wie es bi Euch mit Abweichungen von Gesetzen und Verordnungen (vor allem im Baurecht) läuft.
Die Schutzziele in den Gesetzen und Verordnungen dargelegt. Das trifft für das Baurecht und das Arbeitsschutzrecht zu.
Im Unterschied zum Arbeitsschutzrecht sind im Baurecht noch Vorgaben in Gesetzen und Verordnungen enthalten, mit denen die Schutzzielerreichung ermöglicht werden kann und soll. Aus diesen Vorgaben kann das gesellschaftlich akzeptierte Restrisiko abgeleitet werden.
Gesetze sind in einer parlamentarischen Demokratie immer ein Ergebnis, welches auf Kompromissen der unterschiedlichen Interessengruppen begründet ist. Das gilt nicht nur für die Bauordnungen als Landesgesetze, sondern trifft sinngemäß auch auf die Sonderbauverordnungen, Sonderbaurichtlinien und die Technischen Regeln zu, da alle diese Vorgaben in unterschiedlich besetzten Gremien erarbeitet werden.
Außerdem ist zu beachten, dass bei der Erarbeitung dieser Vorgaben kein konkretes sondern ein abstraktes Bauvorhaben Grundlage ist. Die Erarbeitung der Vorgaben geschieht ohne genaue Kenntnis der vorhandenen Randbedingungen, wie Nachbarschaft, Nutzung und der sich im Nutzungszeitraum ändernden Bedingungen.
Im Arbeitsschutzrecht wurde diese Erkenntnis bereits berücksichtigt und die Vorgaben nur noch in Technischen Regeln festgeschrieben ohne dass diese zwingend umzusetzen sind. Die Schutzzielerreichung muss mit dem Instrument der Gefährdungsbeurteilung, in Abhängigkeit der sich ändernden Randbedingungen und Erkenntnisse immer wieder neu nachgewiesen werden. Bestandsschutz kennt das Arbeitsschutzrecht nicht. Die Schutzzielerreichung ist der vertretbare Maßstab.
Brandschutzplanungen mit Abweichungen von baurechtlich festgelegten Vorgaben (Gesetzen und Verordnungen) müssen keine schlechteren Lösungen sein. Schutzzielorientierte BS- Konzepte, welche auf der Grundlage einer konkreten bauliche Anlage, unter Berücksichtigung der Randbedingungen und der bekannten Nutzung erstellt wurden, sind wirkungsvoller.
Deshalb kann festgehalten werden, dass die Schutzzielerreichung auch durch ?Abweichungen? nicht nur erreicht werden kann, sondern dass auch wirtschaftlichere und trotzdem sichere Lösungen möglich sind. Auch die Akzeptanz solcher Brandschutzmaßnahmen wird bei den Anwendern höher sein als die Umsetzung von nicht immer zutreffenden gesetzlich begründeten Vorgaben.
Gruß Norbert Bärschmann