grundsätzlich n e i n. Weil man in der vergangenheit einiges durfte, hat man aber Kompensationen entwickelt, die auch im neubau zulässig sind:
F 30 Einhausung (Schottung) ist möglich,
bei der "letzen" MLAR ("Altbau"): wenn nur bis zu 10 Nutzeinheiten im Treppenraum sind: mindestens Blechkasten.
Wenn es möglich ist, den Zählerkasten gleich außerhalb der Rettungswege (Treppenräume und Flure), dann kann nichts passieren.
mfg Franz Schächer