Hallo Leute,
folgendes Problem wo ich einen Tipp gebrauchen könnte.
Bei einem Wohngebäude in Hamburg (GKL. 4) ist im DG des außenliegenden Treppenraumes gemäß HBauO i. V. m. Bauprüfdienst Hamburg zur Vermeidung der Rauchsackbildung eine Lüftungsöffnung von mind. 0,50 m? vorzusehen.
Der zu bewertende Treppenraum, liegt vom EG bis zum DG an der Außenwand und wird im "2. DG" überbaut (Maisonette). Vom EG bis zum OG sind ausreichend Öffnungen (Fenster) vorhanden.
Im DG ist der Treppenraum aufgrund der baukonstruktiven Ausbildung als ? innenliegender? Treppenraum (über eine halbe Etage, Grundfläche ca. 6,00 m?) vorhanden.
Durch eine Öffnung ins Freie (für die Belüftung, Belichtung kann über das Hauslicht erfolgen) wird der Treppenraum ja wieder zum außenliegenden Treppenraum, so dass die Forderungen nach BAuO mit 1m? Rauchabzug etc. nicht mehr notwendig werden und 0,50 m? Öffnungsfläche ausreichen.
Der Einbau einer natürliche Lüftungsöffnung im Dach (z. B. manuell öffenbares Dachfenster) ist zum einen aufgrund der baukonstruktiven Situation (Lüftungsschacht ca. 0,70 m x 0,70 m durch Maisonette-Wohnung) und zum anderen aus Denkmalschutzgründen (aufgrund der Öffnungsgröße im Dach) nicht möglich. Ein Einbau des Fensters in der Außenwand ist auch nicht möglich.
Daher würde ich einen maschinellen Lüfter vorschlagen, da ich hier die Öffnungsfläche verkleinern kann und diesen auch problemlos durch die Maisonette ?Wohnung führen kann. Bin mir aber nicht sicher welche Dimensionierung/Anforderung ich an diesen Lüfter stelle (z. b. Luftwechselzahl für Treppenraum 5 fach oder 10fach oder weniger?, ggf. besondere Anforderungen an den Lüfter selbst u.s.w.). Den Schacht/Lüftungskanal würde ich mind. F60 ausbilden.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Besten Dank und schöne Grüße
Jens