hallo Motorrad,
die Antwort von Frau Linhardt ist vollkommen ok und auch auf andere Bundesländer anzuwenden;
Rettungsschläuche und Rettungsrutschen sind nur zusätzliche Evakuierungshilfen, die in Absprache mit der FW und der Unteren Bauaufsicht zusätzlich eingesetzt werden können. Dies gilt auch für andere Hilfseinrichtngen wie Notleitern, ausklappbare Notleitern und ähnliches.
Hier sind aber die Randbedingungen zu beachten und abzustecken. Wichtig ist, dass die Nutzer auch in der Lage sind, diese zu benutzen.
mfg
der Feuerteufel