Hallo Forum,
Muß bei der Zusammenstellung der Brandlasten für eine Berechnung nach Abschnitt 7 der IndBauR die Brandlast aus dem Dach (Isolierung und Abklebung) mit angesetzt werden ?
Nach DIN 18230, Anhang D.7.2 ist das nicht erforderlich, wenn das Dach der DIN 18234 entspricht. Selbst Lichtbänder könnten dann in diesem Dach vorhanden sein (die selbst mit 50% ihrer Brandlast anzusetzen sind).
Muß dabei unterschieden werden, ob die äquivalente Branddauer kleiner oder größer 15 min ist ?
Und zu guter letzt: stellt die DIN den aktuellen Stand dar oder gibt es aktuelle Anweisungen diese Brandlasten auf jeden Fall anzusetzen ?
Vielen Dank für Ihre Antworten !
C. Börsing